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Anmeldung PCT/europäische Phase Jahresgebühren Validierung Staaten Umschreibung Vertragsbeispiele

Jahresgebühren für eine europäische Patentanmeldung

Patentjahr Amt (€) Anwalt (€), ohne USt.
1. 0 0
2. 0 0
3. 690 50
4. 845 55
5. 1000 65
6. 1155 70
7. 1310 75
8. 1465 80
9. 1620 80
10. 1775 85
11. 1775 85
12. 1775 85
13. 1775 85
14. 1775 85
15. 1775 85
16. 1775 85
17. 1775 85
18. 1775 85
19. 1775 85
20. 1775 85
Zuschlag für verspätete Zahlung 50% 45 bis 80
Fälligkeit Letzter Tag des Monats in den der Jahrestag des Anmeldetags fällt
Frist für die Zahlung ohne Zuschlag -
Frühestmöglicher Zahlungstermin 3. Patjahr: 6 Monate vor Fälligkeit
weitere Patentjahre: 3 Monate vor Fälligkeit
Frist für die Zahlung mit Zuschlag Bis zum Ende des letzten Tages des 6. Monats nach Fälligkeit
Zuschlag Amt: 50% der fälligen Jahresgebühr + Anwalt: 45 bis 80 €

Unsere Kanzleipolitik ist, nur die europäischen Patentanmeldungen zu verlängern, die wir vertreten und keine Amtsgebühren für neue Mandanten auszulegen.

Nach der Erteilung der EP-Anmeldung sind die Jahresgebühren an nationale Ämter z.B. in Deutschland, Österreich, Belgien, Frankreich, Großbritannien, Irland, Luxemburg, Monaco und den Niederlande zu zahlen.

Diese Seite stellt keine rechtliche Beratung dar.
Für die Höhe der Amtsgebühren wird keine Gewähr übernommen.
Die Anwaltsgebühren gelten für die Patentanwaltskanzlei Dr.-Ing. Hellmich und stellen Mindestgebühren dar, die in dringenden Fällen angehoben werden können. Diese Seite stellt kein Angebot, sondern eine "invitatio ad offerendum" (Einladung zur Abgabe eines Angebots) dar.