www.hellmich.net
|
|
Startseite | Dienstleistungen | Tätigkeitsschwerpunkte | Impressum | Links |
|---|
|
|
|
|
|---|
|
|
|
|
|---|
Bei einer Markenverlängerung übernehmen wir auf Wunsch auch die Vertretung der Marke ohne zusätzlich
eine Vertretungsgebühr in Rechnung zu stellen.
Es ist unsere Kanzleipolitik, keine Amtsgebühren für neue Mandanten auszulegen.
Diese Seite stellt kein Angebot, sondern eine "invitatio ad offerendum" (Einladung zur Abgabe eines Angebots) dar.
Für die Höhe der Amtsgebühren wird keine Gewähr übernommen.
Die Anwaltsgebühren gelten für die Patentanwaltskanzlei Dr.-Ing. Hellmich und
stellen Mindestgebühren dar, die in schwierigen oder dringenden Fällen angehoben werden können.
Damit diese Seite richtig funktioniert müssen Sie JavaScript in Ihrem Browser aktiviert haben.