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Kosten für ein(e) deutsche Patentanmeldung deutsche Markenanmeldung
deutsches Design PCT-Anmeldung Gemeinschaftsmarkenanmeldung


Kosten für eine internationale Patentanmeldung (PCT-Anmeldung)
Anmeldetag nach dem 1.1.2004


Amt
Euro
Anwalt
Euro
Ausarbeiten der Anmeldung, Kommentieren von Bescheiden, Überarbeiten von Unterlagen Stunden Stundensatz

(Euro/Stunde)

* =


Übersetzen

Englisch->Deutsch
Französisch->Deutsch

Wörter (Quelltext) Euro/Wort
* =


Einreichen der Anmeldung
PCT-Easy Anmeldung
Übermittlungsgebühr T
Übernahme der Vertretung
Recherchengebühr S
Internationale Gebühr
Internationale Anmeldegebühr (erste 30 Blätter) b1
Blätter
Beschreibung
Ansprüche
Figuren
Zusammenfassung
Antrag
Anzahl der Blätter über 30
Zusatzgebühr für die Blätter über 30 (10 Euro pro Blatt) b2
Gesamtbetrag Grundgebühr b1+b2 B
PCT-Easy-Gebührenermäßigung R
Gesamtbetrag der internationalen Gebühr (B+R) I
beanspruchte Prioritäten, Anzahl:
Prioritätsbelege vom Deutschen Patent- und Markenamt, Anzahl:
Seitenzahl des Prioritätsbelegs
Prioritätsbelege vom Europäischen Patentamt, Anzahl:
Erklärungen gemäß Regel 4.17 und 51bis.1(a) PCT
Nachreichen von Unterlagen, Übersenden von Bescheiden und Berichten mal:
Antrag auf internationale vorläufige Prüfung
internationale Prüfungsgebühr
Bearbeitungsgebühr
automatisierter internationaler vorläufiger Prüfungsbericht (Rückerstattung)
Mehrwertsteuer
Summen
Gesamtsumme


Diese Seite stellt kein Angebot, sondern eine "invitatio ad offerendum" (Einladung zur Abgabe eines Angebots) dar.
Für die Höhe der Amtsgebühren wird keine Gewähr übernommen. Die Anwaltsgebühren gelten für die Patentanwaltskanzlei Dr.-Ing. Hellmich und stellen Mindestgebühren dar, die in schwierigen oder dringenden Fällen angehoben werden können.
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Autor: Patentanwalt Dr.-Ing. W. Hellmich