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Anmeldung PCT/deutsche Phase Jahresgebühren Umschreibung Vertragsbeispiele Arbeitnehmererfindervergütung

Deutsche Patentanmeldung

Kosten

Amt Anwalt
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Anmeldegebühr
Übernahme der Vertretung
Anspruchsgebühren, Anzahl d. Ansprüche:
Prioritäten, Anzahl:
Recherchenantrag
Prüfungsantrag
Nachreichen von Unterlagen, mal:
Umsatzsteuer
Summen
Gesamtsumme

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Unterlagen und Informationen

Wir benötigen folgende Unterlagen und Informationen für eine Anmeldung:

  1. Name und Adresse des Anmelders
  2. Beschreibung, Ansprüche, Zeichnungen und Zusammenfassung der Offenbarung
  3. gegebenenfalls Prioritätserklärung mit Anmeldetag, Land und Anmeldenummer
  4. gegebenenfalls nicht beglaubigte Kopie der Prioritätsanmeldung, bevorzugt elektronische PDF-Kopie
  5. Name und Adresse jedes Erfinders und Erklärung, wie das Recht an der Erfindung auf die Anmelderin / den Anmelder übergegangen ist (durch einen (mündlichen) Vertrag mit Datum des Vertrags oder als Arbeitnehmer)
  6. Weisung, ob

Prüfungsantrag

Der Prüfungsantrag muss innerhalb von 7 Jahren nach dem Anmeldetag gestellt werden.

Bearbeitungsdauer

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) unterscheidet zwischen drei Fällen bei der voraussichtlichen Bearbeitungsdauer eines Bescheids:

  1. Patentanmeldungen, bei denen der Prüfungsantrag 4 Monate nach dem Anmeldetag oder der frühesten Priorität gestellt wurde:
    der Erstbescheid soll 8 bis 9 Monate nach dem Anmeldetag oder der frühesten Priorität ergehen (vgl. Mitteilung des Präsidenten Nr. 18/92)
  2. bei anderen Patentanmeldungen:
    der Erstbescheid soll 15 Monate nach Prüfungsantrag ergehen
  3. zweite und weitere Bescheide:
    24 Monate nach dem vorangehenden Bescheid

Wenn Sie so bald wie möglich eine Stellungnahme vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) über die Patentfähigkeit Ihrer Anmeldung erhalten möchten, empfehlen wir Ihnen gleich bei der Einreichung der Anmeldung Recherche- oder Prüfungsantrag zu stellen. Falls Sie für Ihre deutsche Patentanmeldung keine Priorität in Anspruch genommen haben, wird sich das DPMA bemühen, innerhalb von 8 bis 9 Monaten ab dem Anmeldetag einen Recherchebericht oder ersten Prüfungsbescheid zu erstellen.

Eine gesonderte Regelung zur beschleunigten Recherche gibt es nicht.

Beschleunigte Prüfung

Mit einem begründeten Antrag kann das Prüfungsverfahren beschleunigt werden. Für diesen Antrag fallen keine Amtsgebühren an.

Diese Seite stellt keine rechtliche Beratung dar.
Für die Höhe der Amtsgebühren wird keine Gewähr übernommen.
Die Anwaltsgebühren gelten für die Patentanwaltskanzlei Dr.-Ing. Hellmich und stellen Mindestgebühren dar, die in dringenden oder schwierigen Fällen angehoben werden können. Diese Seite stellt kein Angebot, sondern eine "invitatio ad offerendum" (Einladung zur Abgabe eines Angebots) dar.