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Anmeldung PCT/deutsche Phase Jahresgebühren Umschreibung Vertragsbeispiele Arbeitnehmererfindervergütung

Arbeitnehmererfindervergütung

gemäß den Richtlinien für die Vergütung von Arbeitnehmererfindungen im privaten Dienst

Umsatz
*
Lizenzsatz % (vom Umsatz)
Abstaffelung Erstumsatz
Erniedrigung Lizenzsatz um %
*
Anteilsfaktor (s. u.) %
*
Erfindungsanteil %
=
Erfindervergütung:

Anteilsfaktor

a) Stellung der Aufgabe

Der Arbeitnehmer ist zu der Erfindung veranlaßt worden:
weil der Betrieb ihm eine Aufgabe unter unmittelbarer Angabe des beschrittenen Lösungsweges gestellt hat. Wertzahl a
(1<= <=6)
weil der Betrieb ihm eine Aufgabe ohne unmittelbare Angabe des beschrittenen Lösungsweges gestellt hat.
ohne daß der Betrieb ihm eine Aufgabe gestellt hat, jedoch durch die infolge der Betriebszugehörigkeit erlangte Kenntnis von Mängeln und Bedürfnissen, wenn der Erfinder diese Mängel und Bedürfnisse nicht selbst festgestellt hat.
ohne daß der Betrieb ihm eine Aufgabe gestellt hat, jedoch durch die infolge der Betriebszugehörigkeit erlangte Kenntnis von Mängeln und Bedürfnissen, wenn der Erfinder diese Mängel selbst festgestellt hat.
weil er sich innerhalb seines Aufgabenbereichs eine Aufgabe gestellt hat.
weil er sich außerhalb seines Aufgabenbereichs eine Aufgabe gestellt hat.

b) Lösung der Aufgabe

1. Die Lösung wird mit Hilfe der dem Erfinder beruflich geläufigen Überlegungen gefunden. Wertzahl b
(1<= <=6)
trifft zu % zu.
2. Die Lösung wird aufgrund betrieblicher Arbeiten oder Kenntnisse gefunden.
trifft zu % zu.
3. Der Betrieb unterstützt den Erfinder mit technischen Hilfsmitteln.
trifft zu % zu.

c) Aufgabe und Stellung des Arbeitnehmers im Betrieb

1. Gruppe: Zur Spitzengruppe gehören die Leiter der gesamten Forschungsabteilung eines Unternehmens und die technischen Leiter größerer Betriebe. Wertzahl c
(1<= <=8)
2. Gruppe: Hier sind die Leiter der Entwicklungsabteilungen einzuordnen sowie die Gruppenleiter in der Forschung.
3. Gruppe: Zu dieser Gruppe sind in der Fertigung der Leiter einer ganzen Fertigungsgruppe (z. B. technischer Abteilungsleiter und Werkleiter) zu zählen, in der Entwicklung die Gruppenleiter von Konstruktionsbüros und Entwicklungslaboratorien und in der Forschung die Ingenieure und Chemiker.
4. Gruppe: Hierher gehören die in der Fertigung leitend Tätigen (Gruppenleiter, d.h. Ingenieure und Chemiker, denen andere Ingenieure und Techniker unterstellt sind) und die in der Entwicklung tätigen Ingenieure und Chemiker.
5. Gruppe: Zu dieser Gruppe sind die Arbeitnehmer zu rechnen, die eine gehobene technische Ausbildung erhalten haben, sei es auf Universitäten oder technischen Hochschulen, sei es auf höheren technischen Lehranstalten oder in Ingenieur- oder entsprechenden Fachschulen, wenn sie in der Fertigung tätig sind. Von diesen Arbeitnehmern wird ein reges technisches Interesse sowie die Fähigkeit erwartet, gewisse konstruktive oder verfahrensmäßige Aufgaben zu lösen.
6. Gruppe: Hierher gehören die Personen, die als untere betriebliche Führungskräfte eingesetzt werden (z. B. Meister, Obermeister, Werkmeister) oder eine etwas gründlichere technische Ausbildung erhalten haben (z. B. Chemotechniker, Techniker). Von diesen Arbeitnehmern wird in der Regel schon erwartet, daß sie Vorschläge zur Rationalisierung innerhalb der ihnen obliegenden Tätigkeit machen und auf einfache technische Neuerungen bedacht sind.
7. Gruppe: Zu dieser Gruppe sind die Arbeitnehmer zu rechnen, die eine handwerklich - technische Ausbildung erhalten haben (z. B. Facharbeiter, Laboranten, Monteure, einfache Zeichner), auch wenn sie schon mit kleineren Aufsichtspflichten betraut sind (z. B. Vorarbeiter, Untermeister, Schichtmeister, Kolonnenführer). Von diesen Personen wird im allgemeinen erwartet, daß sie die ihnen übertragenen Aufgaben mit einem gewissen technischen Verständnis ausführen. Andererseits ist zu berücksichtigen, daß von dieser Berufsgruppe in der Regel die Lösung konstruktiver oder verfahrensmäßiger technischer Aufgaben nicht erwartet wird.
8. Gruppe: Hierzu gehören Arbeitnehmer, die im wesentlichen ohne Vorbildung für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit sind (z. B. ungelernte Arbeiter, Hilfsarbeiter, Angelernte, Lehrlinge).
Summe der Wertzahlen a+b+c:
Anteiteilsfaktor (linear interpoliert, falls die Summe der Wertzahlen nicht ganzzahlig ist): %

Diese Seite stellt keine Rechtsberatung dar. Bitte lassen Sie sich von Ihrem Patent- oder Rechtsanwalt bestätigen, dass die berechneten Vergütungen korrekt sind.

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Autor: Patentanwalt Dr.-Ing. W. Hellmich