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Jahresgebühren für ein österreichisches Gebrauchsmuster

Schutzjahr jährlich mehrjährig
Amt (€) Anwalt (€), ohne USt. Amt (€) Anwalt (€), ohne USt.
1. - - - -
2. - -
3. - -
4. 52 35 376 50
5. 104 40
6. 261 45
7. 313 50 1410 70
8. 365 55
9. 417 57
10. 470 60
Fälligkeit Letzter Tag des Monats in den der Jahrestag des Anmeldetags fällt.
Frist für die Zahlung ohne Zuschlag Wenn die Zahlung der Jahresgebühr innerhalb der Fälligkeit nicht ausreichend war, ist kein Zuschlag zu zahlen, vorausgesetzt der Differenzbetrag wurde innerhalb der Frist für die Zahlung mit Zuschlag bezahlt.
Frühestmöglicher Zahlungstermin Die Zahlung kann nicht früher als 3 Monate vor Fälligkeit erfolgen.
Frist für die Zahlung mit Zuschlag 6 Monate ab Fälligkeit
Zuschlag 20% der fälligen Jahresgebühr, zuzüglich 30 bis 60 € Anwaltsgebühr

Diese Seite stellt keine rechtliche Beratung dar.
Für die Höhe der Amtsgebühren wird keine Gewähr übernommen.
Die Anwaltsgebühren gelten für die Patentanwaltskanzlei Dr.-Ing. Hellmich und stellen Mindestgebühren dar, die in dringenden Fällen angehoben werden können. Diese Seite stellt kein Angebot, sondern eine "invitatio ad offerendum" (Einladung zur Abgabe eines Angebots) dar.