Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO) und dem Gerichtskostengesetz (GKG)

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Gegenstands- oder Streitwert: Euro

eine Anwaltsgebühr (RVG, §13; BRAGO §11) Faktor
Euro * = Euro
+
19% Mehrwertsteuer Euro
+
eine Gerichtsgebühr (GKG, §11) Faktor
Euro * = Euro
=
Summe Euro


Geben Sie den Gegenstands- oder Streitwert in das entsprechende Eingabefeld ein. Bitte verwenden Sie als Dezimaltrennzeichen einen Punkt anstelle eines Kommas. In der linken Spalte werden eine RVG- oder BRAGO- und eine GKG-Wertgebühr berechnet. Da je nach Verfahrensart, Instanz und Kostengrundentscheidung unterschiedlich viele Wertgebühren anfallen, können in der mittleren Spalte die RVG- oder BRAGO- und GKG-Wertgebühr mit unterschiedlichen Faktoren gewichtet werden. In der rechten Spalte werden die Produkte aus Wertgebühren und Faktoren berechnet und addiert.
Die Wertgebühren gemäß RVG, §13 entsprechen den BRAGO-Gebühren gemäß §11 in der ab dem 7.11.2022 gültigen Fassung.
Gemäß RVG §13(2), BRAGO §11(2) und GKG §11(3) S.1 beträgt der Mindestbetrag für eine Gebühr 10 Euro. Dies wird bei der Berechnung der Produkte nicht berücksichtigt. Ebenfalls nicht berücksichtigt wird, dass der Gegenstandswert auf 30 Millionen Euro für eine Angelegenheit für jeden Auftraggeber gedeckelt ist. Auch bei mehreren Auftraggebern ist der Gegenstandswert auf 100 Millionen Euro gedeckelt (RVG §22(2), GKG §39(2)).
Nach der Eingabe verlassen Sie das gerade geänderte Feld mit der Tabulatortaste oder klicken Sie auf "Aktualisieren" um die Berechnung durchzuführen.

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rechtlicher Hinweis

Autor: Patentanwalt Dr.-Ing. W. Hellmich